: Wer will, der kann
Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg sieht bei der Direktwahl von Bürgermeistern keine Stichwahlen vor. Wenn keiner der Bewerber im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hat, wird eine Neuwahl fällig, bei der sich jeder Kandidat nochmals beteiligen kann und auch neue Bewerber noch hinzustoßen können. Dann ist gewählt, wer die einfache Mehrheit erhält. Da bei der Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl eine Neuwahl zu erwarten war, blieben nach Ansicht von Wahlbeobachtern viele Wähler im ersten Wahlgang der Wahl fern, um zunächst die Ausgangslage zu sondieren.
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