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Wer sorgt fürs Kind?

■ Frauen-Veranstaltung gegen neues Sorgerecht

Schon vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß in Deutschland auch unverheiratete oder geschiedene Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder bekommen können. Doch trotz dieser Grundsatzentscheidung hat sich in der Praxis bisher nichts geändert. Erst jetzt steht die entsprechende Gesetzesnovelle zur Verabschiedung im Bundestag an. Die ist allerdings nach wie vor heftig umstritten. Unter dem Titel „Den Vätern das Recht, den Müttern die Sorge?“ veranstaltet der Verein „Bremerinnen für Frauen aller Kulturen“ heute abend eine Diskussionsveranstaltung zu der geplanten Gesetzesänderung.

Scharfe Kritikerin des Gesetzentwurfs ist Brigitte Melinkat, Juristin der Frauen-Gleichstellungsstelle. „Im Entwurf der Bundesregierung fällt die rechtliche und die tatsächliche Verantwortung für das Kind auseinander“ sagt sie. Denn schließlich seien es fast immer die Mütter, die sich um die Kinder kümmern, eine tatsächlich geteilte Sorge zwischen unverheirateten Eltern sei die große Ausnahme. Und daß nach einer Scheidung das Sorgerecht künftig in der Regel bei beiden Eltern bleiben soll, hält Melinkat für eine „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Familiengerichte“. Schließlich würden sich Ehepaare ja trennen, „weil sie Streit haben“. Die einvernehmliche Sorge für ihre Kinder sei deshalb höchstens die günstige Ausnahme, Gesetze müßten aber den Streitfall regeln. Ase

Die Veranstaltung findet heute um 20 Uhr im Konsul-Hackfeld-Haus, Birkenstraße 34, statt. Auf dem Podium: Brigitte Melinkat, die Anwältin Jutta Bahr-Jendges, die Familienrichterin Ellen Best und Andrea Wittenhagen-Keck vom Verband der Alleinerziehenden

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