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Wer sehr wenig verdient, kann in Zukunft dem Finanzamt entgehen

■ Die Einkommensteuerfreibeträge sollen erhöht werden

Berlin (taz/dpa) – Einer der Schwerpunkte der momentanen Haushaltsberatungen ist die steuerliche Freistellung des Existenzminimums. Bisher ist für alle Einkommensteuerzahler nur ein Grundfreibetrag von jährlich 5.616 Mark (Ledige), beziehungsweise 11.232 Mark (Verheiratete) steuerfrei. Nach dem von Finanzminister Theo Waigel (CSU) vorgestellten neuen Einkommensteuertarif sollen von 1996 an zu versteuernde Einkommen bis zu einer Höhe von 12.000 beziehungsweise 24.000 Mark gänzlich steuerfrei bleiben. Diese von Waigel festgelegte sogenannte Grundentlastung wird bis zu einem Einkommen von 30.000 Mark (Ledige) allmählich abgeschmolzen. Außerdem wird die Steuerprogression um 0,7 Prozent gesenkt.

Der Vorteil: Niedrigverdiener werden entlastet. Wer beispielsweise als Lediger 15.000 Mark im Jahr an zu versteuerndem Einkommen hat, zahlt 1996 nur noch 676 Mark Steuern, das sind immerhin 1.101 Mark weniger als im Jahr 1995.

Die Nachteile: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Mark (Ledige) steigt die Belastung sprunghaft an. Wer 24.000 Mark im Jahr zu versteuern hat, muß 1996 3.436 Mark Steuern zahlen. Wer dagegen über 30.000 Mark Einkommen verfügt, wird mit 5.213 Mark zur Kasse gebeten.

Ein weiterer Nachteil: aufgrund der prozentualen Senkung der Steuerprogression werden Höchstverdiener in absoluten Markbeiträgen stark entlastet. Während ein Lediger mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Mark im Jahr 1996 127 Mark weniger Steuern zahlen darf, wird ein Hochverdiener mit jährlichen 122.000 Mark Einkommen um 768 Mark entlastet.

Die SPD, Gewerkschaften und Sozialhilfeinitiativen kritisieren, daß das steuerfreie Existenzminimum zu niedrig angesetzt sei. Die SPD fordert ein steuerfreies Existenzminimum von 13.000 Mark für Ledige und 26.000 Mark für Verheiratete. BD

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