: Wer Anspruch hat
Persönlich und täglich erreichbar
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer zwar erwerbslos ist, dem Arbeitsmarkt aber grundsätzlich zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass man dem Arbeitsamt zur beruflichen Eingliederung zeit-und ortsnah Folge leisten können muss. Darunter ist zu verstehen, wie das Arbeitsamt auf seiner Homepage ausdrücklich erklärt, dass Arbeitslose „persönlich für ihr Arbeitsamt täglich unter der von ihnen benannten Anschrift erreichbar sind und das Arbeitsamt auch täglich aufsuchen können“. Einen Urlaubsanspruch, wie er Erwerbstätigen zusteht, haben Arbeitslose grundsätzlich nicht. Sie dürfen sich lediglich drei Wochen im Jahr von ihrer Meldeadresse entfernen – und das erst nach Zustimmung des Arbeitsamtes. Nur Erwerbslosen im Alter über 58 Jahren ist es vom Gesetz her gestattet, bis zu 17 Wochen im Jahr außer Hauses zu sein. EE