: Wenn die Liebste stirbt
■ Was die Freundin in diesem Falle tun kann
Bremen – Wenn die Liebste stirbt. Dann wissen immer alle anderen, wie sich der Abschied angemessen vollzieht. Nur die Lebensgefährtin steht machtlos daneben und muss zusehen, wie über die Geliebte, die sich nicht mehr wehren kann, verfügt wird. Stopp! „Tod, Sterben und Bestattung“, heißt die Veranstaltung, die heute um 19.30 Uhr in der Schule am Barkhof (Raum 1070) stattfindet, im Untertitel: „Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen für Freundinnen und Geliebte“. Die ehemalige Bestatterin Cordula Caspary und die Anwältin Sascha Lotzka berichten. Ein Abend nur für Frauen. taz
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