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■ Für StädteWeniger Pekuniäres

Bonn (dpa) – Ab 1.Januar 1994 werden die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer unter den Städten und Gemeinden neu aufgeteilt. Mit dem Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschloß das Bundeskabinett gestern die Anhebung von Einkommenshöchstgrenzen von jährlich 32.000 auf 40.000 Mark für Ledige und von 64.000 auf 80.000 Mark für Verheiratete. Dadurch werden größere Kommunen 1994 zusammen um 301 Millionen Mark schlechter-, kleine und mittelgroße Gemeinden aber bessergestellt.

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