: Weniger Gewalt
■ Medienanstalten wollen besseren Jugendschutz
Der Jugendschutz im Fernsehen soll mit zusätzlichen Maßnahmen des Gesetzgebers und rechtsverbindlichen Vorschriften für private und öffentlich-rechtliche Sender verbessert werden. Die bislang verfügbaren Regelungen gegen Gewaltdarstellungen auf dem Bildschirm reichten nicht aus, sagte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) nach einer in Hannover veröffentlichten Pressemitteilung. Der Rundfunkstaatsvertrag sollte ergänzt werden; um einen effektiven Jugendschutz im Fernsehen zu gewährleisten, müsse aber auch „die Erziehungspflicht der Eltern stärker greifen.“
Die DLM fordert unter anderem eine Sendezeitbeschränkung für Filme und Serien mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren, sofern sie „wesentliche Gewaltdarstellungen enthalten.“ Die Ausstrahlung indizierter Filme sollte beschränkt werden. Die Sender müßten nach Ansicht der DLM zur Bestellung eines hauptamtlichen, unabhängigen Jugendschutzbeauftragten verpflichtet werden. Mit einem Jugendschutzbericht, der etwa alle zwei Jahre veröffentlicht werden soll, wollen die Landesmedienanstalten auf Problemfelder hinweisen.
Die Jugendschutzproblematik beim Fernsehen resultiert nach Ansicht der DLM nicht aus Verstößen der Sender gegen bestehende gesetzliche Regelungen. Sie beruhe vielmehr darauf, daß Filme mit einer Altersfreigabe ab zwölf Jahren „ohne ausreichende Rücksichtnahme auf Belange des Jugendschutzes (tagsüber) im Programm plaziert werden.“ Auch dürften indizierte Filme nach 23.00 Uhr ohne Einschränkung gesendet werden. Bei den Sendezeitbegrenzungen ließen die Sender außer acht, daß die Altersfreigaben lediglich für Kinovorführungen erfolgten. Die besondere Rezeptionssituation des häuslichen Fernsehempfangs werde nicht berücksichtigt. dpa
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