: Wem gehört der Pergamonaltar?
In die Reihe der Besitzanspruchsanmelder bei der neuen DDR gehört auch die türkische Stadt Bergama. Der Bürgermeister dieser Stadt mitsamt seinen Stadtratsmitgliedern hat am Montag im Pergamonmuseum eine kleine Aktion vor dem namengebenden Pergamonaltar veranstaltet, um seiner Forderung nach Rückgabe des Altars Nachdruck zu verleihen: Sie entrollten ein Transparent mit der Aufschrift: „Der Zeusaltar gehört zu Bergama. Wir möchten ihn zurück.“
Das fanden einige Museumsbesucher nun überhaupt nicht; vielmehr sei dieses Meisterwerk der griechischen Kunst Teil der Museumsinsel und habe auch dort zu bleiben.
Reste des zwischen 180 und 160 v.Chr. erbauten monumentalen Altars waren vor rund hundert Jahren von dem deutschen Ingenieur Carl Humann entdeckt und von deutschen Architekten ausgegraben worden. Mit Erlaubnis von Ottoman Sultan Abdulhamit II. wurden sie nach Berlin gebracht und dort rekonstruiert. Schon 1986 hatte der Bürgermeister von Bergama seine Rückgabeforderung damit begründet, daß die Genehmigung des einstigen Sultans für die türkische Republik nicht bindend sein könne.
Dagegen finden die Staatlichen Museen in Ost-Berlin, daß ein Wiederaufbau an der alten Stelle heute nicht mehr möglich sei, weil er zu schwerwiegenden Eingriffen in die Originalsubstanz führen würde. Und im übrigen falle der Sachverhalt nicht unter die Unnesco-Konvention über die Rückgabe von Kulturgut, weil es sich nicht um illegal erworbenes handele.
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