Weltwirtschaftsforum in Davos: Auch Google soll zahlen

Europa und die USA verhandeln in Davos über die Besteuerung international tätiger Unternehmen. Bei grundlegenden Fragen herrscht Dissens.

Das Logo der Suchmaschine Google hinter Silhouetten von Personen

Überall wird gegoogelt, Steuern aber nur in den USA bezahlt Foto: Ralph Peters/imago

DAVOS taz | Auf dem Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos werden in diesen Tagen weitreichende Verhandlungen über die internationale Besteuerung transnationaler Konzerne geführt. Am Mittwochnachmittag wollten sich Bruno Le Maire und ­Steven Mnuchin, die Finanzminister Frankreichs und der USA, mit José Ángel Gurría, dem Generalsekretär der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), treffen.

Vordergründig geht es um die sogenannte Digitalsteuer, die unter anderem die französische Regierung auf Umsätze von Facebook, Google und Co. erheben will. Tatsächlich stehen allerdings weit grundsätzlichere Fragen auf der Tagesordnung: Wo sollen Unternehmen wie Google, Daimler oder Volkswagen künftig Steuern zahlen? Und wird eine internationale Mindeststeuer eingeführt?

Bei der Digitalsteuer zeichnete sich unterdessen eine erste Entspannung ab. Nach seiner Rede beim WEF am Dienstag erweckte US-Präsident Donald Trump den Eindruck, als sei eine baldige Einigung mit Frankreich durchaus möglich. Laut der Deutschen Presseagentur überlege die französische Regierung, Vorauszahlungen auf die Steuer bis Jahresende auszusetzen. Jeder versuche, sich etwas auf den anderen zuzubewegen, sagte Le Maire vor dem Treffen mit Mnuchin. Ein Handelskrieg „wäre eine Dummheit aus wirtschaftlicher und politischer Sicht“.

Die Regierung in Paris hatte beschlossen, eine neue Steuer von 3 Prozent auf den Umsatz von Digitalkonzernen wie Facebook, Google und Amazon zu erheben, weil diese hohe Einnahmen in Europa erzielen, sie aber vorwiegend in den USA oder gar nicht versteuern. Die US-Regierung reagierte mit der Drohung, Strafzölle auf französische Produkte wie Roquefort, Champagner, Handtaschen und Parfums einzuführen. Nun kehrte zunächst etwas Ruhe ein, wobei die Digitalsteuer ohnehin vom Tisch sein könnte, sollte es bei den grundsätzlichen Fragen zu einer Einigung kommen.

Steueraufkommen neu aufteilen

In der letzten Januarwoche werden sich in Paris „mehr als 130 Staaten über eine Grobarchitektur für die Verteilung internationaler Besteuerungsrechte im Rahmen des Digitalprojekts unterhalten“, sagte Achim Pross, Steuer-Chef der OECD, gegenüber dieser Zeitung. Dabei geht es in der „Säule eins“ um die Frage, wo Exportunternehmen ihre Auslandsumsätze und Auslandsgewinne zukünftig versteuern sollen. Europa hätte gerne ein paar Milliarden mehr von Google und Co., die USA wollen etwa an den Erträgen deutscher Autokonzerne wie BMW, Daimler und Volkswagen beteiligt werden.

Die Lösung könnte darin bestehen, das Steueraufkommen neu aufzuteilen: Das Land, in dem die jeweilige Konzernzentrale steht, bekäme etwas weniger, das sogenannte Marktland, wo die Umsätze anfallen, dagegen etwas mehr. Welcher Staat davon profitierte, ist schwierig zu errechnen. Es könnte aber sein, dass Deutschland als starke Exportnation mit viel Auslandsgeschäft gewisse Einbußen zu verzeichnen hätte.

Doch auch in dieser Frage herrscht Dissens. Ende 2019 äußerte US-Finanzminister Mnuchin „große Bedenken“ und forderte Ausnahmen für die amerikanischen Internetkonzerne. OECD-Experte Pross findet das nicht erstaunlich: „Wenn es ernst wird, sind Turbulenzen nicht überraschend.“ Die US-Regierung „unterstützt den Prozess, muss aber prüfen, was sie durch den Kongress bekommt.“

Frankreich will 12,5 Prozent

In der „Säule zwei“ des OECD-Prozesses geht es um die Idee einer internationalen Mindestbesteuerung von Unternehmen. Nicht nur den sozialdemokratischen Bundesfinanzminister Olaf Scholz stört es, dass Konzerne, Banken und Investoren ihre Einnahmen gerne in Länder versteuern, die mit besonders niedrigen Steuersätzen locken. Das können Steueroasen in der Karibik, aber auch Staaten wie Luxemburg oder die Niederlande sein.

Deshalb strebt die OECD an, einen weltweit akzeptierten Mindeststeuersatz zu vereinbaren. Frankreichs Finanzminister Le Maire schlug dafür unlängst 12,5 Prozent vor. Fiele auf, dass eine in Deutschland registrierte Firma bei Auslandsgewinnen billiger davon kommt, würde das hiesige Finanzamt nachversteuern. Mit diesem Teil der angepeilten Vereinbarung hat die US-Regierung wohl kein Problem, weil sie selbst bereits eine ähnliche Mindeststeuer eingeführt hat.

OECD-Generalsekretär Gurría sagte in Davos gegenüber der Presseagentur AP, er erwarte eine Lösung, denn „einen Plan B gibt es nicht“. Er mahnte die Akteure, eine multilaterale Lösung zu finden, die die ganze Welt mittragen könne. Dann seien „die bilateralen Konfrontationen“ hinfällig.

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