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„Welch ein Durcheinander“

■ betr.: „Beerdigungsreden und -kränze“, taz vom 17.1.94

Ob die Nachrufer „feige“ waren, wenn sie Hellmut Beckers Verteidigung des Staatssekretärs Ernst von Weizsäcker nicht erwähnten (die vier Nachrufe, die ich gelesen habe, haben sie erwähnt!), kann man so oder so beurteilen – wie auch die Tätigkeit des Vaters unseres Bundespräsidenten. Daß ein Angeklagter auch in einem Kriegsverbrecherprozeß das Recht auf eine juristische Verteidigung hat und daß man einem solchen Verteidiger seine Tätigkeit nicht vorwerfen darf und schon gar nicht seine Erfolge, gehört zum Einmaleins des Rechtsstaates. Ausgerechnet die taz beschimpft den nun eben verstorbenen Hellmut Becker mit „Weizsäcker- Sack“, nennt, was er tat, „übel“ und unterstellt, sein Sohn habe es genauso schlimm getrieben, indem er die Verteidigung Honeckers übernahm. taz freut sich solcher „Hatz“. „Welch ein Durcheinander!“ Hartmut von Hentig, Enger

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