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Archiv-Artikel

in kürze JOBTICKETS UNTER 44 EURO Weiterhin steuerfrei

Jobtickets sind auch heute noch steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie die Grenze von 44 Euro nicht überschreiten. Die Einhaltung des Limits kann über Zuzahlungen vom Arbeitgeber eingehalten werden. Sobald die Grenze jedoch überschritten wird, ist der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig. (ap)