in kürze KAMPFHUNDEGESETZ: Weiter in Kraft
Das Bundeskampfhundegesetz vom April bleibt zumindest vorläufig in Kraft. Das BVerfG wies insgesamt 90 Anträge auf eine einstweile Anordnung ab, mit denen das Gesetz bis zur Entscheidung im Hauptverfahren ausgesetzt werden sollte. (AZ: 1 BvR 1778/01) (afp)
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