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Weiße Jahrgänge?

West-Berlin. Über eine „Härtefallregelung“ für die Wehrflüchtlinge der Halbstadt wird der Senat in seiner nächsten Sitzung am kommenden Dienstag beraten. Den Zehntausenden vor der Wehrpflicht Geflohenen droht mit Geltung der BRD-Gesetze die Einberufung. Wie die taz erfuhr, gibt es zwar noch keine „politische Beschlußfassung“ für Ausnahmen von der Wehrpflicht, doch beabsichtigt der Senat, eine solche Regelung in die Verhandlungen zum zweiten Einigungsstaatsvertrag einzubringen. Geplant ist angeblich auch, die DDR-Praxis bei der Anerkennung als Zivildienstleistender für Ganz-Berlin zu übernehmen. Das hieße „Wahlfreiheit“ zwischen Militär- und Zivildienst ohne Gewissenstest.

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