: Weihnachtsgeld
Auch Menschen mit einem Einkommen knapp über dem Sozialhilfesatz können Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe vom Sozialamt. Eine alleinstehende Person darf zum Beispiel 1.100 Mark Einkommen haben, ein Mensch mit mit Kind 1.400. Unter Tel. 19702 erklärt die Ansage des Sozialhilfetelefons, wie man die Beihilfe beantragt. taz
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