: Wegen Gesinnung verurteilt
betr.: „15 Jahre für Attas Freund“, taz vom 20. 2. 03
Das Urteil gegen Mounir al-Motassadeq ist der untaugliche Versuch einer Wiedergutmachung des Versagens der Sicherheitskräfte vor dem 11. September. Es ist schlimm, dass jemand verurteilt wird, nur weil er die Terroristen gut kannte und etwa eine ähnliche Gesinnung wie sie vertrat. Die Beweise für das Wissen und Wollen Motassadeqs um die Anschläge waren ohne die Erkenntnisse der US-Behörden und die Aussage Binalshibhs völlig unzureichend. Nach rechtsstaatlichen Prinzipien hätte der Angeklagte vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen werden müssen.
ANDREAS MEYER-SUTER, Hamburg