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Archiv-Artikel

in kürze ZUM KLO IM KRANKENHAUS Weg nicht versichert

Wer als Klinikpatient auf dem Weg zur Toilette verunglückt, steht in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so das Hessische Landessozialgericht. Eine 76-Jährige stürzte und verletzte sich in ihrem Klinikzimmer. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Kosten der Behandlung zu tragen. (ap)