in kürze ZUM KLO IM KRANKENHAUS : Weg nicht versichert
Wer als Klinikpatient auf dem Weg zur Toilette verunglückt, steht in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so das Hessische Landessozialgericht. Eine 76-Jährige stürzte und verletzte sich in ihrem Klinikzimmer. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Kosten der Behandlung zu tragen. (ap)