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Wasserwerfen ohne Folgen

Eine Schmerzensgeldklage von vier DemonstrantInnen wegen eines Wasserwerfer-Einsatzes der Polizei ist am Mittwoch vom Landgericht in Verden abgewiesen woren. Ein fünfter Fall wird noch verhandelt. Wie ausführlich berichet hatte die Polizei 1984 bei einer Sitzblockade vor der US-Kaserne in Garlstedt einen neuen Hochdruckwasserwerfer eingesetzt. Mehrere DemonstrantInnen erliten dabei nach eigener Darstellung schwere Verletzungen, unter anderem Rippenbrüche, eine Netzhautablösung und Blutergüsse am ganzen Körper. Dennoch lehnte die 8. Zivilkammer in Verden jetzt die Schmerzensgeldklage von vier Verletzen ab.

Eine Begründung für das noch nicht rechtskräftige Ureil liegt noch nicht vor. taz

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