: Was zählt, ist allein die Gefahr
Betr.: „Weggesperrt und aufbewahrt“, taz hamburg vom 14. 12. 2007
Der beste Schutz vor StraftäterInnen ist deren (Re-)Sozialisierung. Wenn es stimmt, dass René N. sich während seiner Haftzeit mehrfach „für die Aufnahme in die sozialtherapeutische Station für Sexualstraftäter beworben“ hat, dies aber abgelehnt worden ist, ist das ein Skandal. Da müssen die Gründe auf den Tisch und interessant wäre auch zu erfahren, ob diese Ablehnungen mit dem 2001 erfolgten Politikwechsel korrespondieren.
Andererseits kann dieses „professionelle Versagen“ kein Grund dafür sein, von der Sicherungsverwahrung abzusehen: Diese Maßnahme hat nichts damit zu tun, ob N. allein oder überhaupt Schuld an seinen Taten beziehungsweise seinem psychischen Zustand trägt. Allein die von ihm ausgehende Gefahr für andere Menschen ist entscheidend. Und die wird nicht dadurch geringer, dass er „seit 12 Jahren straffrei gewesen“ ist: Davon war er mehr als elf Jahre hinter Gittern. HOLGER GUNDLACH