: Was fehlt
Eine Ski-Bindung, die sich löste. Deshalb erlitt eine Skifahrerin bei einem Sturz schwere Verletzungen. Sie klagte gegen das Sportgeschäft. Beim Kauf neuer Skier hatte sie sich als sportliche Fahrerin bezeichnet. Daraufhin hatte der Verkäufer die Bindung für risikobereites Skilaufen eingestellt. Der Verkäufer, so das Gericht, hätte sich mit der Selbsteinschätzung der Frau nicht zufriedengeben sollen. Das Geschäft wurde zu 20.000 Mark Schmerzensgeld verurteilt.
Ticker. Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen haben ihre Absicht aufgegeben, die Rechtschreibreform ab 1. August 1998 umzusetzen. Ein neuer Zeitplan, so die Agenturen, werde erst beschlossen, wenn die offenen juristischen, politischen und inhaltlichen Fragen zur Reform geklärt seien.
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