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Was fehlt …… die Taufe

Seit 2009 lebte die Tochter einer Muslimin in einer Dauerpflegefamilie, die ihre eigenen Kinder nach christlichen Wertvorstellungen erzieht. Nach einem Gerichtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm ist jetzt klar: Taufen darf sie das Pflegekind nicht. Das Familiengericht Dorsten hatte die Taufe in erster Instanz erlaubt. Die in Duisburg lebende Mutter legte jedoch eine Beschwerde gegen die Genehmigung ein. Die leibliche Mutter hatte im Sorgerechtsverfahren verlangt, das Kind müsse im muslimischen Glauben groß gezogen werden.

Ein Pflegekind darf demnach nicht gegen der Willen der leiblichen Eltern eine andere Religion annehmen. Bestimmen Eltern die Religionszugehörigkeit, bleibt das auch dann verbindlich, wenn das Kind nach Entzug der elterlichen Sorge in einer Pflegefamilie mit anderem Glauben aufwächst. (epd)

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