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Was fehlt ...... die richtige Kennzeichnung

Die USA sind berühmt-berüchtigt für ihre teilweise aberwitzigen Schadenersatzklagen. Nun trifft eine solche die Brauerei Beck‘s. Wegen irreführender Bierverpackung haben BiertrinkerInnen in den USA mit einer Sammelklage rund 20 Millionen Dollar erstritten. Dem Vergleich gab Richter John J. O‘Sullivan am Dienstag in Miami statt. Das Verfahren hatten im Jahr 2013 etliche Biertrinker angestrengt, die den Aufdruck „Made in America“ auf der Verpackung von Beck‘s vermisst hatten, obwohl das Getränk seit 2012 in St. Louis im Staat Missouri gebraut wird. Stattdessen prangten auf dem Produkt des Mutterkonzerns Anheuser-Busch InBev in großen Lettern die Worte „Deutsche Qualität“ und der Hinweis, das Bier sei nach dem „Deutschen Reinheitsgebot von 1516“ in Bremen hergestellt worden.

Diese Angaben mögen zwar wahr sein, argumentierte Klägeranwalt Tucker Ronzetti. Doch sollte ein in St. Louis hergestelltes Bier nicht als das Importprodukt ausgegeben werden, das es einst gewesen sei. „Sie merkten, dass sie getäuscht wurden“, sagte Ronzetti.

Nun erhalten US-KundInnen, die nachweisen können, dass sie Beck‘s in einem Geschäft kauften, bis zu 50 Dollar (rund 44 Euro) pro Haushalt. KlägerInnen ohne Quittung können mit maximal zwölf Dollar rechnen. Bis zum 20. November können Betroffene ihre Ansprüche über eine vom Gericht gebilligte Webseite geltend machen. Na dann Prost! (ap/taz)

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