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■ AB HEUTE: STASI-AKTEN-EINSICHTWarten auf Einsicht

Ab heute kann im Prinzip jeder Bundesbürger Einsicht in seine Stasi-Akte verlangen, also auch Interessenten aus den alten Bundesländern. Soweit vorhanden, wird nach dem jetzt in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetz jedem Opfer oder dessen Angehörigen die Akte vorgelegt, allerdings erst nachdem Mitarbeiter der Behörde die Unterlagen gesichtet und Angaben über unbeteiligte Dritte geschwärzt wurden. Angesichts dieses Aufwandes, so der Bundesbeauftragte Gauck, werden sich lange Wartezeiten nicht vermeiden lassen. Vorrangig bearbeitet werden Anträge von Leuten, die im Knast waren oder sonst schwere Benachteiligungen erdulden mußten. TAGESTHEMA SEITE 3

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