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Wahlwerbung

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hans-Hermann Schrader wies gestern auf den Umgang mit persönlichen Daten für die Wahlwerbung zur Bürgerschaftswahl am 21. September hin. Rund 50 bis 60 Anrufer hätten sich über an sie namentlich adressierte Wahlwerbung der rechtsextremen Deutschen Volksunion (DVU) beschwert. Das Meldegesetz erlaube den Behörden in den letzten sechs Monaten vor einer Wahl, Parteien Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner Wahlberechtigter zu erteilen, soweit diese nicht widersprochen haben. Empfänger persönlich adressierter Partei-Werbebriefe können sich nach Angaben Schraders dagegen wehren, indem sie die Annahme verweigern oder die erhaltene Sendung mit dem Vermerk „zurück an den Absender“in den Briefkasten werfen.

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