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Wahlsystem

Seit 1900 werden die Abgeordneten für das Tokioter Unterhaus nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt. Das Land ist in 130 Wahlkreise eingeteilt, auf die jeweils zwischen drei und fünf Mandate entfallen. Die Kandidaten mit den jeweils meisten Stimmen gewinnen einen Parlamentssitz.

Das führt oft zur Konkurrenz zwischen mehreren Kandidaten derselben Partei. Unter anderem daraus erklärt sich die starke Fraktionierung innerhalb der Großparteien.

Die rasante Verstädterung Japans hat überdies bewirkt, daß die Wahlkreisaufteilung heute die Opposition benachteiligt: Etwa 15 Prozent - die ländliche, eher konservative Bevölkerung - dürfen 25 Prozent der Abgeordneten ins Parlament schicken.

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