: Wahlen erst nach Volksabstimmung
Bonn (dpa) - Die SPD will einer Auflösung des Bundestages und gesamtdeutschen Wahlen erst zustimmen, wenn die Bürger in beiden Staaten das geänderte Grundgesetz als neue gemeinsame Verfassung in einem Volksentscheid gebilligt haben. Zuvor müßten außerdem ein Staatsvertrag über die Modalitäten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik ausgehandelt, die außen- und sicherheitspolitischen Voraussetzungen geklärt und die Beitrittserklärung durch die Volkskammer der DDR verabschiedet werden.
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