: Wahlen auf dem Parkplatz
kiel dpa ■ Die Wahl eines Betriebsrates auf einem Parkplatz führt noch nicht dazu, dass die Wahl unwirksam ist. Das hat das Arbeitsgericht Kiel in einem gestern bekannt gewordenen Wahlanfechtungsverfahren entschieden (Az.: 1 BV 34 d/03). Ein Arbeitgeber hatte der Belegschaft Nachteile angedroht, falls ein Betriebsrat gewählt werde. Weil die Mitarbeiter keinen geeigneten Raum fanden, wurde die Wahl auf einem Parkplatz vorgenommen. Der Arbeitgeber hatte die Wahl daraufhin angefochten.