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Wahlberechtigung in Berlin

Aufgepaßt! Sonst zeigt der Landeswahlleiter seinerseits eine lange Nase. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst sind nur Berliner mit Hauptwohnsitz in der Hauptstadt wahlberechtigt, die zudem am Wahltag seit mindestens drei Monaten registriert sind. Bis heute 12 Uhr könne man sich noch bei einer Meldestelle registrieren lassen, um an dem Urnengang teilnehmen zu können. EU-Staatsangehörige können sich an den Wahlen zu den Bezirkverordnetenversammlungen unter denselben Voraussetzungen beteiligen wie Deutsche. taz

Foto: Paul Langrock/Zenit

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