: Wahlberechtigung in Berlin
Aufgepaßt! Sonst zeigt der Landeswahlleiter seinerseits eine lange Nase. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst sind nur Berliner mit Hauptwohnsitz in der Hauptstadt wahlberechtigt, die zudem am Wahltag seit mindestens drei Monaten registriert sind. Bis heute 12 Uhr könne man sich noch bei einer Meldestelle registrieren lassen, um an dem Urnengang teilnehmen zu können. EU-Staatsangehörige können sich an den Wahlen zu den Bezirkverordnetenversammlungen unter denselben Voraussetzungen beteiligen wie Deutsche. taz
Foto: Paul Langrock/Zenit
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen