piwik no script img

Wagenburg muß weg

■ Gericht: Zu untypisch für Bebauungsplan

Die Bewohner der Wagenburg an der Revaler Straße in Friedrichshain sollen nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts erneut umziehen. Die Brache, auf der die Wagenburg angesiedelt ist, habe der Bezirk zwar als Wohngebiet ausgewiesen, erklärte Karsten-Michael Ortloff, Vorsitzender Richter der Kammer, die „alternative Wohnform“ entspreche aber nicht „einem Wohnen in typisierter Weise“. Die Ansiedlung verstoße daher gegen Bau- und Nachbarschaftsrecht. Geklagt hatte der Miteigentümer eines Nachbargrundstücks, der dort Eigentumswohnungen errichten will. Die Wagenburgler waren erst im August von einem Grundstück an der Schillingbrücke in Friedrichshain umgezogen, weil dort ein Hotel errichtet wird. Der Bezirk hatte mit den Rollheimern Pachtverträge für zunächst ein Jahr abgeschlossen. Laut Gerichtsbeschluß muß der Bezirk die Verträge zum 30. Juli 1998 kündigen. Die Frist sei so lang, um eine erneute Umsiedlung zu ermöglichen, erklärte Richter Ortloff. Für die Ansiedlung einer Wagenburg müsse der Bezirk ein Grundstück im Bebauungsplan für „Sondernutzung“ ausweisen. ga

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen