Waffenrecht: Schäubles Schnellschuss geht daneben
Nach Protest von allen Seiten zieht der Bundesinnenminister den Entwurf zurück, schon 18-jährigen Sportschützen großkalibrige Waffen zu erlauben.
BERLIN taz So schnell hat Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wohl noch selten einen Rückzieher gemacht. Er stoppte gestern den erst am Wochenende bekannt gewordenen Plan zur Absenkung der Altersgrenze, ab der Sportschützen Waffen kaufen und mit nach Hause nehmen dürfen, Er wollte sich wohl nicht nachsagen lassen, dass ausgerechnet er neue Sicherheitsrisiken in Deutschland veranlasse.
Die Altersgrenze war 2002 von 18 auf 21 Jahre angehoben worden. Grund war der Amoklauf des 19-jährigen Sportschützen Robert Steinhäuser, der im April 2002 in seiner Erfurter Schule 16 Menschen erschossen hatte. Er hatte die Waffe legal gekauft und zu Hause gelagert.
Die Schützenverbände empfanden die Anhebung der Altersgrenze als Diskriminierung. "Mit keinem Gesetz können sie kriminelle Energie bremsen und so eine Tat verhindern", betonte damals Josef Ambacher, der Präsident des Deutschen Schützenbundes. Der Verband, der 1,6 Millionen Mitglieder vertritt, hatte auch hinter den Kulissen gedrängt, die Anhebung der Altersgrenzen rückgängig zu machen.
Dem Wunsch der Sportschützen wollte das Innenministerium auch nachkommen. In einem Referentenentwurf vom 22. Juni hieß es: "das Mindestalter für Sportschützen" wird "auf 18 Jahre zurückgeführt". Der Hinweis auf Diskussionen "im europäischen Raum" war allerdings ein schwaches Argument, schließlich sieht die EU-Waffenrichtlinie nur Mindeststandards vor, wie die Bundesregierung Ende Juli auf eine Anfrage der FDP selbst erklärte.
Begründet wurde der Absenkungsplan auch damit, dass es andere und bessere Schutzmechanismen als die Altersgrenze gebe. So müssen Sportschützen unter 25 Jahren seit 2003 vor dem ersten Erwerb größerer Waffen ein psychologisches Gutachten über die "geistige Reife" vorlegen. Diese Vorschrift sollte ebenso beibehalten werden wie die Regelung, dass ein Sportschütze erst ein Jahr im Verein trainieren muss, bevor er eine Waffe kaufen und zu Hause lagern darf.
Nach einem Spiegel-Bericht vom Wochenende ruderte Schäuble nun aber sofort zurück. "Sicherheit geht vor", ließ er schon am gestrigen Morgen verkünden, "daher bleibt es bei der bestehenden Altersgrenze von 21 Jahren."
Änderungen am Waffengesetz soll es aber trotzdem geben. Der 56-seitige Referentenentwurf, der der taz vorliegt, sieht zum Beispiel vor, dass für Elektroimpulswaffen (so genannte Taser) künftig auch ein kleiner Waffenschein erforderlich ist.
Außerdem wird "verboten, Anscheinswaffen offen zu führen". Es geht hier um täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen, von denen nach Ansicht des Ministeriums "ein erhebliches Drohpotenzial" ausgeht. Wer gegen das Verbot verstößt, erhält allerdings keine Strafe.
Wer eine Waffe erbt, kann diese behalten, wenn er sie mit einer "Blockierung" unbrauchbar macht. Weil das bisherige "Erbenprivileg" im April 2008 ausläuft, muss die Novellierung des Waffengesetzes bis dahin abgeschlossen sein.
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