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Wählt Berlin ungültig?

■ Zuzüge aus Ost-Berlin machen Wahlleiter Kopfzerbrechen/ 18 Parteien wollen in Bundestag

Berlin. Die Berliner Doppelwahl am 2. Dezember birgt nach Einschätzung von Wahlleiter Günther Appel die Gefahr, in Teilen wiederholt werden zu müssen. Grund sind Ostberliner, die sich ohne Abmeldung im Westteil der Stadt niedergelassen haben und nun die Eintragung »Hauptwohnsitz« in den Melderegistern beider Stadthälften haben. Appel sagte gestern, niemand wisse, wie viele Menschen doppelt geführt würden. »Wenn es 30.000 sind, ist sogar eine Wahlwiederholung möglich«, sagte er.

Die 2,5 Millionen wahlberechtigten Berliner nehmen am 2. Dezember an der Bundestagswahl teil, außerdem wählen sie erstmals seit 1946 wieder ein gemeinsames Stadtparlament. Ein direkt gewählter Abgeordneter für das Berliner Abgeordnetenhaus benötigt nach Angaben Appels bei einer Wahlbeteiligung von 80 Prozent rund 20.000 Stimmen. Bei 30.000 Doppelwählern sei damit eine Verfälschung des Wahlergebnisses denkbar, was auch ein Grund zur Wahlanfechtung wäre. Bei der gleichzeitig laufenden Bundestagswahl wäre eine Zahl von 30.000 nicht wahlentscheidend. Für den Bundestag kandidieren in Berlin insgesamt 18 Parteien und Gruppierungen — darunter auch die NPD und die »Republikaner«. taz/ap

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