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WAA-Gegnerin in Haft

■ 19 Tage Knast für gewaltfreien Widerstand/ Gerichte bewerteten Aktion als „sozial unerträglich“

Nürnberg (taz) — Fast exakt drei Jahre nach dem endgültigen Aus für die in Wackersdorf geplante atomare Wiederaufarbeitungsanlage mußte eine WAA-Gegnerin wegen ihres gewaltfreien Widerstands gegen das Jahrhundertprojekt gestern eine 19tägige Haftstraße in Berlin-Plötzensee antreten. Die 30jährige Studentin hatte sich im Juni 1986 zusammen mit anderen WAA-GegnerInnen an der Einfahrt zur WAA-Baustelle angekettet, um sich „mit ihrem Körper auf die Seite des Lebens zu stellen“, wie sie es formuliert hatte. Selbst die Polizei lobte damals die Aktion wegen ihres friedlichen Charakters. Die Gerichte urteilten jedoch durch alle Instanzen hindurch, daß das Verhalten der WAA-Gegnerin als „Gewalt“ im Sinne des umstrittenen Paragraphen 240 (Nötigung) sowie als „sozial unerträglich“ zu werten und damit strafrechtlich zu ahnden sei.

Die WAA-Gegnerin legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein und lehnte es ab, einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 687 Mark für die Geldstrafe und die Verfahrenskosten nachzukommen.

Die Justizbehörden weigerten sich, den Strafantritt bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Rechtslage zum Paragraphen 240 klären wird, aufzuschieben. Das Urteil des BVG wird im Sommer dieses Jahres erwartet.

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