■ URTEIL: Vorsicht bei Unfallversicherung
Koblenz (dpa) — Beim Abschluß einer Unfallversicherung muß der Kunde alle gleichartigen Versicherungsverträge nennen. Verneint er eine entsprechende Frage wahrheitswidrig, so entfällt die Zahlungspflicht der Unfallversicherung. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil. Die Richter sprachen damit einer Versicherung das Recht zu, einen Vertrag rückwirkend wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Zugleich wiesen sie die Zahlungsklage eines Versicherten ab (Az.: 10 U 940/89).
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