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■ KommentarVorsicht, Polizei

Was zukünftige Innensenatoren über die Drogenszene hinaus mit dem verschäften Polizeirechts anrichten werden, kann man heute nur ahnen. Fest steht aber: Nach Innensenator Wrocklages Willen braucht man eine Tat nicht zu begehen, um in seinen Grundrechten eingeschränkt zu werden.

Bedauerlicherweise werden solche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aber nie dort eingesetzt, wo unsereins wirklich Freude daran haben könnte. Zum Beispiel nächtliches Aufenthaltsverbot für Männer in Parks wegen potentieller Vergewaltigungsgefahr. Oder gleich überhaupt Hausarrest. Auch Falschparker bekommen kein Fahrverbot für bestimmte Viertel, schon gar nicht, bevor sie falsch geparkt haben.

Erst wenn mit Hilfe des neuen Polizeirechts Autonome mit Aufenthaltsverboten für Schanze oder Hafenstraße belegt werden oder die Mönckebergstraße von Sinti und Roma, von Bettlern und Obdachlosen „gesäubert“ wird, fällt vermutlich bei den meisten der Betroffenheits-Groschen.

Verpaßt wird jetzt außerdem die Chance, wirkliche Lösungen zu finden: Die Drogenszene für die betroffenen Stadtteile erträglicher zu machen, Junkies und minderjährige Kleindealer – auch mit Hilfe der Polizei – vor der Drogenmafia zu schützen und die Legalisierung von illegalen Rauschmitteln zu debattieren. Obwohl ein Blick nach St. Georg genügt, um einzusehen, daß die bisherige Drogenpolitik kläglich versagt hat, wird weiter auf Repression gesetzt.

Übrig bleibt ein von sich begeisterter Innensenator, der meint, die Probleme der Stadt mit einem neuen Gesetz unheimlich gut im Griff zu haben. Silke Mertins

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