Kommentar: Vorsicht Eigennutz
■ Wenn Politiker ans Wahlrecht gehen
Wenn Politiker über ein neues Wahlrecht debattieren, dann steht dabei sicher nicht das Recht der Wählerinnen im Vordergrund. Zumindest im Kopf haben sie dann zunächst die Frage, ob eine Änderung ihnen selbst und ihrer Partei nützen oder schaden würde. Und da sind die Konsequenzen der Modelle durchaus verschieden.
Eine Wahl mit drei Stimmen wäre für die kleinen Parteien von Vorteil. Denn manche Stammwählerin der Großen wäre sicherlich eher geneigt, eine Stimme an die Mehrheitsbeschaffer von FDP oder Grünen abzugeben, wenn sie dann noch zwei für ihre Stammpartei übrig hat. Bei drei Stimmen entspräche eine einzige aber 33 Prozent – weit mehr als die Kleinen bisher bekommen. Kein Wunder, daß sie das Modell begrüßen.
Die Einführung von Direktmandaten würde die kleinen Parteien dagegen vor eine unslösbare Aufgabe stellen. Denn weder FDP noch Grüne verfügen in Bremen über 40 vorzeigbare KandidatInnen. Und wer würde ihnen die entscheidende Zweitstimme geben, wenn schon der lokale Erststimmen-Kandidat abschreckt?
Aus PolitikerInnen-Sicht gibt es sicherlich noch weit mehr Für und Wider der einzelnen Modelle abzuwägen. Falls Bremens WählerInnen sich aber selber für ihr Wahlrecht interessieren, dann sollten sie die Frage nicht den Parteistrategen überlassen. Dann müssen sie schleunigst selber darüber diskutieren. Dirk Asendorpf
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