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Vormund gefragt

■ Organisation sucht Menschen, die jungen Flüchtlingen beistehen

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sucht Vormünder für Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren. Sie sind ohne Eltern aus Ländern wie Afghanistan, Irak, Sierra Leone oder Sri Lanka geflohen, würden in Unterkünften für erwachsene Flüchtlinge untergebracht und meist nicht entsprechend ihrem Alter betreut. „Ohne Vormund müssen sich die Minderjährigen, obgleich meistens überfordert, allein in einem Land zurechtfinden, dessen Sprache, Kultur, Rechte und Pflichten ihnen fremd sind.“

Nach Angaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge haben 1999 und 2000 jeweils etwa 1000 so genannte Kinderflüchtlinge in Deutschland Zuflucht gefunden. So lange sie jünger als 16 sind, werden sie in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Nur sie erhalten in der Regel eine Amtsvormundschaft.

„Nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz sind jugendliche Flüchtlinge über 16 Jahre asylverfahrensfähig und stellen deshalb eigenverantwortlich ihren Asylantrag“, erklärte der Flüchtlingsrat. Dennoch stünden sie wie alle Minderjährigen unter besonderen Schutz und hätten das Recht auf einen Vormund, der ihre rechtlichen Interessen vertritt. Zu den Aufgaben eines Einzelvormundes gehört es, den Jugendlichen beim Asylverfahren zu unterstützen, schulische und berufliche Perspektiven zu entwickeln, ärztliche Versorgung zu veranlassen oder bei der Freizeitgestaltung zu helfen. lno

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