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Archiv-Artikel

Vorerst keine Umzüge

Sozialdeputierte präzisieren: Behörden werden frühestens im Juli Umzugs-Aufforderungen verschicken

Von sim

Bremen taz ■ Wer bislang Arbeitslosenhilfe und damit ab Januar Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, muss sich vor Juli keine Gedanken über einen Umzug machen. Das beschloss gestern die Sozialdeputation mit den Stimmen von SPD und CDU. Grundsätzlich sollen für Mietzuschüsse an ALG II-EmpfängerInnen künftig jedoch dieselben – restriktiven – Kriterien gelten wie bislang schon für Sozialhilfe-EmpfängerInnen. Frühestens im zweiten Halbjahr 2005, so präzisierten gestern die Deputierten, sollten die Behörden Betroffene gegebenenfalls auffordern dürfen, sich um eine billigere Bleibe zu kümmern.

In wie vielen Fällen es letztlich so weit kommt, ist offen. Bis März soll der Senat eine Übersicht über die Mieten von ALG II-BezieherInnen vorlegen. Auf dieser Grundlage will sie Sozialdeputation dann entscheiden, ob die bisher für Sozialhilfe-EmpfängerInnen geltenden Wohn-Richtlinien unverändert beibehalten oder ob die Latte, was zulässige Wohnungsgröße und Miethöhe angeht, neu gelegt wird. „Massenhafte Umzüge“ wolle man in jedem Fall vermeiden, sagte Frank Pietrzok, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Dabei, so Pietrzok, müssten auch stadtteilpolitische Aspekte berücksichtigt werden. „Es kann nicht sein, dass Alleinerziehende nicht mehr im Viertel wohnen dürfen, weil dort die Miete etwas teurer ist.“ Auch solle wegen 50 Euro weniger Miete niemand seine Kinder aus Kita und Schule nehmen müssen.

Die Grünen lehnten die Präzisierung der Umzugs-Richtlinie gestern aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Das „ganze Konzept“ sei „nicht ausgewogen“, kritisierte ihr sozialpolitischer Sprecher Dirk Schmidtmann. In Bremen gebe es zu wenig Wohnungen für ALG II-EmpfängerInnen, sagte er. Die sechsmonatige Gnadenfrist sei insofern „ein schwacher Trost, wenn es dann hinterher hart kommt“.

Der DGB rät unterdessen allen vom ALG II Betroffenen, die Bescheide sorgfältig zu prüfen. Diese seien oftmals nicht ausreichend begründet. Fehler treten nach Einschätzung des DGB etwa auf, wenn Zuschläge geltend gemacht werden könnten oder eigenes Einkommen beziehungsweise Einkommen von Familienangehörigen auf die neue Grundsicherung angerechnet würden. Auf derartige Einkommen müssten über den Daumen gepeilt Werbungskosten in Höhe von rund 50 Euro angerechnet werden. Sei das nicht der Fall, sollten Betroffene unbedingt Widerspruch einlegen. Die Frist dazu läuft vier Wochen und beginnt am 1. Januar. sim