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Archiv-Artikel

Vordemokratische Grundsätze

Betr.: „Maulkorb für Uni-Professoren“, taz nord vom 12. 4. 2007

Gleichschaltung! Ab 1933 sehr erfolgreich praktiziert. Werden bis zur Befreiung ja noch spannende 12 Jahre. LEO STEJSKAL, Hamburg

„Besondere Freiheitsrechte“ beziehungsweise „Wissenschaftsfreiheit“ sollen die Quelle der Meinungsäußerungsfreiheit für ProfessorInnen sein? Quatsch, liebe Studierende und Lehrende, Art. 5 (1) GG reicht vollkommen aus. Ein Uni-Professor hat diesbezüglich nicht mehr Rechte als einE NormalbürgerIn, allerdings wie auch bei anderen BeamtInnen eingeschränkt durch die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“. Letzteres ist der eigentliche Skandal, denn diese Grundsätze stammen aus vordemokratischer Zeit. Und nicht nur unter schwarzer Regierung wird versucht, sie zur Verhinderung nicht genehmer Meinungen zu nutzen. (…)

Also, liebe ProfessorInnen: Lasst euch nicht den Mund verbieten, aber bitte nicht wegen des WissenschaftlerInnenstatus, sondern wegen der für alle Menschen geltenden Meinungsfreiheit. HOLGER GUNDLACH, Hamburg