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Vor zehn Jahren

Liebe ist kein Kündigungsgrund, fand die taz vor zehn Jahren raus. Ein Oldenburger Vermieter wollte seiner Mieterin kündigen, und zwar wegen „Fortdauer der gleichgeschlechtlichen Beziehung“. „Was die hier schon alles angerichtet hat“, klagte der Mann vor Gericht. „Was denn“, wollte der Richter wissen. Daß er 14 Pfund abgenommen habe, „wegen der“, antwortet der Rentner. Schließlich habe er gesehen, wie die Damen... vor der Haustür... Seine Klage wurde abgewiesen.

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