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Vor zehn Jahren

Hal-Över hatte gesiegt. Heute vor zehn Jahren beschloss das Verwaltungsgericht, dass „Das Schiff“ auch am Sielwall anlegen darf. Zuvor war das kleine Schiff zum Zankapfel zwischen dem betreibenden Verein Hal-Över und dem Wasser- und Schifffahrtsamt geworden. Die Behörde pochte auf Sicherheitsbedenken, wenn „Das Schiff“ quer zur Fahrtrichtung anlege, könne es zu Kollisionen mit den Binnenschiffern kommen. Das Gericht sah das ganz anders: „Die sofortige Vollziehbarkeit des Anlegeverbots am Ponton stromauf der Sielwall-Fährenrampe am rechten Weserufer während des Fährbetriebes der Sielwall-Fähre entfällt“, fanden die Richter. Gut für die rund 480.000 Fahrgäste die Hal-Över vor zehn Jahren transportierte.

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