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Archiv-Artikel

in kürze BODENREFORMURTEIL Vor höchster Instanz

Rot-Grün will das Urteil des EU-Gerichtshofs für Menschenrechte von der Großen Kammer des Gerichtshofs als höchster Instanz prüfen lassen. Die Bundesregierung sei der Ansicht, dass eine letztinstanzliche Entscheidung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils notwendig wäre, so das Bundesjustizministerium. (ap)