: Vor dem Sturm in der Branche
EEG Die Zeit des Welpenschutzes für Ökostromer ist vorbei, droht Gabriel
Trotz zahlreicher Änderungen hielt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über Jahre seine schützende Hand über die junge Branche. Doch ab 2017 werden die Vorgaben dort völlig anders aussehen: Für manche ist es der logische Weg in den Markt, für Töchter von Großkonzernen eine neue Chance, für Fonds und Versicherungen die Hoffnung auf Geldanlage mit echten Zinsen. Für andere indes ist es das Aus einer grünen Bürgerbewegung. Konzentriert wird sich künftig auf Solarfelder und auf Windparks. Ob an Land oder auf hoher See: Die Anlagen sollen größer und damit billiger werden.
Dafür kommt ab 2017 das klassische Instrument der Marktwirtschaft zum Einsatz: die Ausschreibung oder die Auktionierung. Wer einen Wind- oder Solarpark betreiben will, muss dann sagen, welche Subventionen – also welchen Aufschlag auf den Strom-Börsenpreis – für seine Anlage in den nächsten zwanzig Jahren benötigt wird. Der Bund wiederum gibt vor, wieviel Megawatt Leistung er in einer Ausschreibungsrunde und im Jahr insgesamt genehmigen will. Bis zu dieser Menge werden dann die günstigsten Projekte ausgewählt. Alle anderen, die zu viel Hilfen verlangt haben, fallen durch.
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