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Archiv-Artikel

Vor Gericht II: Horst Mahler

Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler muss sich vom 6. Februar an in einem Prozess vor dem Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung verantworten. Der Jurist, der inzwischen nicht mehr der NPD angehört, soll bei einer Veranstaltung der rechtsextremen Partei in Berlin von ihm verfasste Schriftstücke mit volksverhetzenden und antisemitischen Passagen verteilt haben, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Mahler soll darin den Hass auf Juden als etwas Normales dargestellt haben. Für Volksverhetzung können Geldstrafen oder Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden. Mahler war einst Anwalt der Rote-Armee-Fraktion (RAF). Später wechselte er ins rechtsextreme Lager. DPA