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Archiv-Artikel

in kürze LESEN VON SMS AM STEUER Von Gericht verboten

Wer beim Autofahren ein Handy in der Hand hält, muss 30 Euro Bußgeld zahlen – auch wenn er gar nicht telefoniert. Das hat das Oberlandesgericht Hamm laut der Fachzeitschrift Deutsches Autorecht entschieden. Geahndet werden könnten also auch das Lesen von SMS, spielen oder sonstige Funktionen (Az.: 2 Ss Owi 1005/02). (dpa)