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Vom Schwert zum Sparschäler?

■ PUA Polizei: Verfassungsgericht entscheidet über die Herausgabe der Akten

Morgen wird es geschärft werden – vielleicht. Wahrscheinlicher ist allerdings, daß ihm eine kräftige Scharte beigebracht wird. Die Rede ist vom „schärfsten Schwert der Demokratie“, wie Ulrich Karpen jüngst mit schneidigen Worten die Institution des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) umschrieb. In diesem Fall den PUA Polizeiskandal, dessen Vorsitzender der Rechtsprofessor und CDU-Bürgerschaftsabgeordnete ist.

Das Hamburgische Verfassungsgericht will morgen darüber befinden, ob aus eben diesem Schwert ein Sparschäler wird. Der Hamburger Senat und der PUA streiten sich seit November vorigen Jahres darüber, ob die Landesregierung verplichtet ist, dem Ausschuß alle Polizei-, Straf-, Disziplinar- und Ermittlungsakten zur Verfügung zu stellen, die dieser zur Aufklärung des Hamburger Polizeiskandals benötigt. „Aus Gründen des Datenschutzes“, so die Position des Senats, dürften diese Unterlagen dem PUA nicht übergeben werden. Der Senat, konterte Karpen, „ist hier nur Verwaltungsbehörde“, die „Hoheit über die Aktenverwendung“ müsse hingegen beim parlamentarischen Kontrollorgan liegen“.

Anfang März hatte das Hamburgische Verfassungsgericht per Einstweiliger Verfügung angeordnet, daß rund 1 800 Akten dem PUA zu übergeben seien. Allerdings dürften zuvor große Teile geschwärzt werden, 158 Akten dürften vom Ausschuß nur in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt werden. „Nicht akzeptabel“, wertete damals Karpen diesen Beschluß, „so können wir unseren Untersuchungsauftrag nicht erfüllen“.

Ob das höchste hanseatische Gericht in der morgigen Urteilsverkündung Karpens Argumentation folgen wird, ist durchaus zweifelhaft. In der Verhandlung am 26. Juni hatte Gerichtspräsident Wilhelm Rapp Bedenken geäußert: Die öffentliche Erörterung persönlicher Daten könne „einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ von Polizeibeamten darstellen. smv

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