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Archiv-Artikel

in kürze BEI ROT GEFAHREN Vollkasko muss zahlen

Wer bei Rot fährt und dabei einen Unfall verursacht, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz. So urteilte das OLG Bamberg im Fall eines Klägers, der sich auf eine Aufmerksamkeitsstörung berief. Die Versicherung muss den Schaden zahlen. (Az. I U 75/02). (ap)