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Archiv-Artikel

das wichtigste Volle Steuer auf Ziggi-„Sticks“

LUXEMBURG dpa ■ Die bisher preisgünstigeren Zigaretten-„Sticks“ müssen künftig in Deutschland wie normale Zigaretten besteuert werden. Der Europäische Gerichtshof entschied gestern, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher. Deswegen dürfe auch der niedrigere Steuersatz für Selbstgedrehte nicht auf die „Sticks“ angewendet werden. Die „Sticks“ – im Verfahren vor dem höchsten EU-Gericht ging es um „West Single Packs“ – sind nach Feststellung des Gerichts Zigaretten und müssen dementsprechend besteuert werden. Zigaretten seien nach geltendem Recht auch „Tabakstränge, die durch einen einfachen nichtindustriellen Vorgang in eine Zigarettenpapierhülse geschoben werden“. Dem Gericht zufolge ist dies eindeutig der Fall.