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■ 50 MARK BUSSGELDVolkszählungsgegnerin droht Verhaftung

Göttingen (taz) — Der Volkszählungsboykotteurin Vera Hacker droht Erzwingungshaft, weil sie das Bußgeld von 50 Mark nicht zahlen will. Die Göttinger fraktionslose Ratsfrau war im Mai 1989 vom Amtsgericht Hannover zu der Geldbuße verurteilt worden, weil sie die Zählungsbögen nicht ausgefüllt hatte. Nach einem vergeblichen Pfändungsversuch und mehreren Mahnungen ordnete das Gericht ein Jahr später die Erzwingungshaft an. Die Beschwerde wegen Zahlungsunfähigkeit ihrer Mandantin wurde ohne Begründung abgelehnt, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

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