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Volksbegehren unzulässig

Verfassungsgericht erklärt das Volksbegehren für mehr direkte Demokratie in Thüringen für verfassungswidrig

WEIMAR dpa ■ Das Volksbegehren für mehr direkte Demokratie in Thüringen ist vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar erklärte den Gesetzentwurf der Bürgerinitiative gestern für verfassungswidrig und gab damit einer Klage der CDU-Landesregierung statt. „Die Herzstücke des Entwurfs sind verfassungswidrig“, so Verfassungsgerichtshof-Präsident Bauer. Damit sei das gesamte Volksbegehren unzulässig. Es berühre den Demokratiegrundsatz. Die CDU hat jedoch Änderungen für mehr Bürgerbeteiligung signalisiert.

Das Verfassungsgericht hält besonders die Senkung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide sowie die Forderung nach einer Einbeziehung haushaltswirksamer Gesetze für problematisch. Eine Senkung der Zustimmungsklausel für Volksbegehren von 14 auf 5 Prozent der Stimmberechtigten sei nicht ausreichend demokratisch legitimiert, sagte Bauer.

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