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Volksbegehren für Buß- und Bettag

Die Nordelbische Evangelische Kirche (NEK) hat gestern ihren Antrag für ein Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als Feiertag beim Kieler Landtagspräsidenten abgegeben. Das Begehren richtet sich gegen die Entscheidung des Landtags vom 6. Dezember 95, den Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abzuschaffen. Bestätigt das Landesparlament die Rechtmäßigkeit des Antrags, muß die Kirche binnen sechs Monaten gut 100.000 Stimmen für eine Volksabstimmung sammeln. Das Volksbegehren der NEK ist das erste seit der Einführung plebiszitärer Elemente in der Verfassung vom Juni 1990. Es lautet: „Wir, die Unterzeichner, fordern den Landtag des Landes Schleswig-Holstein auf, das Feiertagsgesetz mit dem Ziel zu ändern, daß der Buß- und Bettag wieder gesetzlicher Feiertag wird.“ In den derzeit um eine Koalition ringenden Parteien steht's bei der SPD contra und den Grünen pro Bußtag.

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