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Volksbegehren abgelehnt

Das Volksbegehren des Bremer Mietervereins zur angemessenen Wohnraumversorgung ist gestern vom Bremer Senat an den Staatsgerichtshof weitergeleitet worden. Aus Senatssicht greift das Volksbegehren in die Finanzhoheit der Bremer Regierung ein und ist damit verfassungswidrig. Der Mieterverein hatte das Volksbegehren angestrengt, um zu verhindern, daß Bremen durch den Teilverkauf der Bremischen und der Gewoba Einfluß auf eine sozialverträgliche Mietgestaltung verliert. taz taz

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